Mediation

Mediation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mithilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben.

 

Grundsätze der Mediation

  1. Freiwilligkeit: Die Teilnehmer nehmen aus freien Stücken am Mediationsprozess teil. Jedem Beteiligten ist klar, dass er zu jedem Zeitpunkt den Mediationsprozess beenden kann, falls er es für richtig hält.
  2. Allparteilichkeit: Der Mediator wird nicht Partei für eine der beteiligten Gruppen ergreifen. Es darf keine unterschiedliche Betrachtung und Wertung der dargelegten Interessen erfolgen. Der Mediator wird vielmehr eine aktive und lösungsorientierte Führung des Mediationsprozesses vornehmen. Aufgabe des Wirtschaftsmediatiors ist es, den Interessen aller Parteien die gleiche Beachtung zu schenken und ihnen eine angemessene Behandlung in der Arbeit an einer gemeinsamen Lösung zukommen zu lassen. Dies beinhaltet auch den Ausgleich von wirtschaftlichem Machtungleichgewicht zwischen den Beteiligten.
  3. Neutralität: Damit eng verwandt, dennoch nicht das Gleiche, ist die Forderung an den Wirtschaftsmediator, sich jeder inhaltlichen Einmischung in den Prozess zu enthalten.
  4. Vertraulichkeit: Die strikte Einforderung der Verschwiegenheit aller Beteiligten gegenüber allen außenstehenden Personen – ohne Ausnahme – bildet den Rahmen für eine erfolgreiche Arbeit.
  5. Offenheit, Transparenz und Chancengleichheit: Diese drei Qualitätskriterien für die Arbeit im Mediationsprozess greifen ineinander, bezeichnen aber durchaus unterschiedliche Aspekte: Offenheit in der Kommunikation jedes Einzelnen; Transparenz von Abläufen und Entscheidungen in der gemeinsamen Arbeit, damit jeder sie versteht und beeinflussen kann; Chancengleichheit für jeden Beteiligten, indem Unterschiede in Temperament, Persönlichkeit, Intelligenz und Bildung so weit wie möglich ausgeglichen werden und der Wirtschaftsmediator darüber wacht, dass jedem die Möglichkeit geboten wird, seine Interessen zu verfolgen und seine Lösungskompetenz einzubringen.
  6. Eigenverantwortlichkeit: Der Kreis der Beteiligten muss sich aus Menschen zusammensetzen, die kognitiv in der Lage und bereit sind, Eigenverantwortung wahrzunehmen.
  7. Festlegung eines Zeitrahmens: Zu Beginn wird ein klarer Zeitrahmen definiert, um für die Beteiligten deren Intensität an der Konfliktbehandlung und die Meilensteine im Wirtschaftsmediationsprozess festlegen zu können.
  8. Ethik: Der Wirtschaftsmediationsprozess wird nach ethischen Grundsätzen geführt. Dazu gehört der Respekt des Wirtschaftsmediatiors vor der Andersartigkeit anderer Menschen, die er zu verstehen versucht und anerkennen wird. Das bedeutet nicht, dass der Mediator deren Meinungen und Werte teilt. Der Wirtschaftsmediator behandelt alle Beteiligten trotz ihrer Verschiedenheit in Persönlichkeit und Charakter mit größtmöglicher Achtung und Respekt.

 

 

Phasen der Mediation

Eine Mediation erfolgt nach einem festgelegten Ablauf, der aus 5 Phasen besteht:

  1.  Phase: Einführung in die Mediation mit Erläuterung der Phasen und Grundsätze, Feststellen, was der Konklikt ist, Abschluss eines Mediationsvertrags
  2.  Phase: Sammeln der Konfliktthemen
  3.  Phase: Herausarbeiten der Interessen und Bedürfnisse
  4.  Phase: Erarbeiten von Lösungsmöglichkeiten
  5.  Phase: Abschlussvereinbarung

 

Abschlussvereinbarung

Am Ende des Mediationsprozesses steht die Abschlussvereinbarung. Sie enthält die von allen Parteien erarbeitete Konfliktlösung. Diese Vereinbarung kann vor Unterzeichnung von jeder Partei einem beliebigen Berater zur Begutachtung vorgelegt werden.